Kirchen(wieder)eintritt

Geht das?

Sie sind aus der katholischen Kirche ausgetreten und möchten wieder aufgenommen werden?
Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die volle Gemeinschaft der Kirche zurück, und es werden von Jahr zu Jahr mehr.
Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig:
Begegnungen mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen;
die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte;
der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis;
Schicksalsschläge;
die Suche nach dem Lebenssinn oder
besondere positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen…
Die Rückkehr in die Kirche ist in solchen Fällen immer möglich.

 

Was muss ich tun?

Wenden Sie sich an einen katholischen Seelsorger. Das wird häufig der Pfarrer der Gemeinde sein, kann aber auch ein Diakon oder anderer pastoraler Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sein. Ein Wiedereintritt in die Kirche muss nicht in der Pfarrei Ihres Wohnortes stattfinden. In jeder Pfarrei besteht die Möglichkeit, ein Gespräch über die Rücknahme Ihres Kirchenaustrittes zu führen.

Oftmals möchten Menschen so schnell wie möglich ihren Kirchenaustritt zurücknehmen. Auch wenn dieser Wunsch zunächst plausibel und nachvollziehbar erscheint, sollte Ihr (Wieder)Eintritt mehr sein als ein formaler Verwaltungsakt. Ein Wiedereintritt in die Kirche kann eine Chance sein für Sie, für den Pfarrer bzw. die kirchlichen Mitarbeiter/-innen, sowie die Kirche insgesamt.

Da Ihre persönliche Situation und Ihre Fragen in der Vorbereitung ausreichend Raum erhalten sollten, ist es nur schwer möglich hier z.B. eine allgemein verbindliche Dauer der Vorbereitung zu benennen. Gemeinsame Gespräche über Fragen des Glaubens oder über Versäumnisse der Kirche, die möglicherweise zu Ihrem Austritt geführt haben, können dem Wiedereintritt einen sehr hohen persönlichen Stellenwert verleihen.

 

Welche Unterlagen brauche ich?

Um einen Kirchenaustritt zurückzunehmen bzw. den Antrag auf Wiederaufnahme in die katholische Kirche zu stellen, müssen Sie nicht unbedingt anhand von Unterlagen zunächst Ihren Austritt dokumentieren. Sollte Ihnen jedoch die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt vorliegen, können Sie diese zum Gespräch mit dem/der Mitarbeiter/in der katholischen Kirche mitbringen.

Darüber hinaus sollten Sie wissen, in welcher Kirche Ihre Taufe stattfand, weil im Taufbuch dieser Pfarrei Ihr Kirchenaustritt vermerkt wurde und Ihre mögliche Wiederaufnahme dort ebenfalls dokumentiert werden soll. Die genaue Vorgehensweise sollten Sie mit dem/der Ansprechpartner/in Ihrer Wahl besprechen.

 

Kostet der Kirchenwiedereintritt etwas?

Nein. Anders als beim Kirchenaustritt, bei dem in einigen Bundesländern eine Verwaltungsgebühr beim Amtsgericht oder Standesamt bzw. im Stadtstaat Bremen einer kirchlichen Behörde, die für den Staat diese Aufgabe wahrnimmt, fällig wird, fallen bei einer Rückkehr keine Gebühren oder Honorare an.

Weitere Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie über die > Pfarrbüros.

 

 

Mehr zum Thema

Weitere Informationen zum Kirchen(wieder)eintritt finden Sie bei  > www.katholisch.de

oder beim  > Erzbistum Köln

 

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